Dr. Georg Graf von Arco Schulzentrum
Nauen
Belehrungen zum Sportunterricht
- Verhalten auf dem Weg zur Sportstätte
- selbstständig und auf schnellstem Weg (über „Nordhof“)
- pünktliches Erscheinen
- vor der Turnhalle warten (Außeneingang) – bei Bedarf Klingel benutzen
- das Rauchen/ Trödeln auf dem Weg zur Turnhalle – strengstens untersagt
2. Verhalten auf/ in den Sportstätten
- Hallenordnung beachten
- Betreten der Halle/ des Sportplatzes nur mit den Sportlehrkräften/ Sport unterrichtenden Lehrern
- Benutzung von Geräten, Materialien sachgerecht und nur auf Anweisung der Lehrkräfte
- stets auf Sicherheit achten, Beschädigungen von Anlagen, Geräten, Materialien etc. melden
- Ordnung und Sauberkeit – auch in den Umkleideräumen
3. Verhalten während des Unterrichts
- Teilnahme nur in entsprechender Sportbekleidung (T- Shirts ohne übergroßen Ausschnitt; keine Tops mit Spaghettiträgern; Bekleidung mit Schlaufen, Knöpfen, offene Taschen, oder mit Aufdrucken, die die Würde, die Religionen, das Geschlecht, die Verfassung (radikale Inhalte in Wort und /oder Bildern) verletzen sind verboten
- Wechselturnschuhe (Turnhalle - mit abriebfester Sohle/ Sportplatz)
- bei wechselnden Witterungsverhältnissen – an Wechselschuhe denken
- kühle Temperaturen erfordern sportgerechte Oberbekleidung (Trainingsanzug oder Sportsweatshirts)
- vergessene Sportbekleidung (auch: unvollständige) – 1x toleriert : ohne Auswirkung; jedes weitere „Vergessen“ der Sportbekleidung wird als Leistungsverweigerung betrachtet; ebenso unentschuldigte Fehlzeiten und/ oder Nichtteilnahme ohne schriftlichen Entschuldigungs-antrag der Sorgeberechtigten bzw. ärztliches Attest, d.h.: Note 6 bei Leistungstests oder bei Bewertungen von sozialen Kompetenzen ; vergessene Atteste oder Elternanträge sind spätestens in der folgenden Sportstunde nachzureichen
- Schüler mit schriftlichen Befreiungen vom Sportunterricht sind zur Anwesenheit im Sportunterricht mit Turnschuhen verpflichtet und unterstützen bei Bedarf und nach Möglichkeit mit einfachen Aufgaben den Sportunterricht
- das Betreten der Sporthalle ist nur mit Hallenschuhen gestattet
- Schüler ohne Sportbekleidung erledigen schriftliche Arbeitsaufgaben im Schülerklub und rechnen diese nach dem Sportunterricht bei der Sport unterrichtenden Lehrkraft ab
- das Tragen von sportbehindernden Gegenständen ist ohne Ausnahme untersagt (insbesondere: Uhren, Ketten, Armbänder, Ohrringe/ Stecker/ Tunnel, Piercings jeglicher Art)
- das Abkleben/ Abdecken der o.g. Gegenstände wird nicht gestattet
- NEU : Künstliche Fingernägel, die offensichtlich über den natürlichen Nagelbereich herausragen, werden als sportbehindernd und gesundheitsgefährdend eingestuft – und damit ist eine Teilnahme am Sportunterricht nicht erlaubt. Bei Verstößen werden die SuS vom aktiven Sportunterricht ausgeschlossen – bei entsprechenden Leistungstests wird der Verstoß gegen die Sicherheitsbestimmungen als Leistungsverweigerung durch eigenes Verschulden betrachtet – die nicht erbrachte Leistung ist mit der Note „ungenügend“ zu bewerten.
- das Tragen von sportbehindernden Gegenständen – unter der Sportbekleidung – kann zu Verletzungen führen ; darauf weisen die Sportlehrer ausdrücklich hin (dazu zählen u.a.: Armbänder, Ketten, Uhren, Bauch- und/ oder Brustpiercings)
- Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen werden im Schadensfall dem Versicherer mitgeteilt
- das Essen und das Trinken, das Kaugummikauen sind im Unterricht verboten ; bei Extrembelastungen entscheidet der Lehrer über mögliche Trinkpausen
- Wertgegenstände können gesammelt im Sportlehrerzimmer abgegeben werden
- bei nicht abgegebenen Wertsachen besteht kein Versicherungsschutz
4. Verletzungen/ Sportbefreiungen
- Verletzungen (auch augenscheinlich geringfügige) und Unfälle sind unmittelbar dem Sportlehrer anzuzeigen ; die Sportlehrkraft leitet alle weiteren Maßnahmen ein: Erstversorgung, bei schwerwiegenden Verletzungen Anruf des Rettungsdienstes, Information der Sorgeberechtigten – wahlweise Schulleitung, verantwortlich für die Unfallmeldung, bei leichten Verletzungen: Dokumentation im Unfallbuch
- Sportbefreiungen vor dem Unterricht abgeben (ärztliche Atteste bekommt der leitende Sportlehrer ; dieser informiert die Wahlpflichtlehrer Sport ; Umfang der Sportbefreiung in der Anlage zum Sportunterricht vermerken)
- Eltern befreien bis 1 Woche – darüber hinaus: ärztliches Attest
- beim Hallensport erscheinen sportbefreite Schüler mit Hallenschuhen zum Unterricht
- Regelbeschwerden sind keine Krankheit und befreien nicht grundsätzlich vom Unterricht ; in Absprache mit dem Sportlehrer werden bei Bedarf individuelle sportliche Betätigungen festgelegt ; in Ausnahmesituationen entscheidet der Sportlehrer über eine Vollbefreiung
- d.h.: Sportbekleidung ist auch bei Regelbeschwerden stets mitzubringen
- Maßnahmen bei Verstößen gegen die Sicherheit und Ordnung im Sportunterricht:
- Einmaliger Verstoß: Eintrag im HA- Heft
- 3 Verstöße: Erziehungsmaßnahme – Verwarnung
- weiterer Verstoß/ grober Verstoß: Erziehungsmaßnahme – Tadel
- weitere wiederholte oder mehrfache gröbere Verstöße à Antrag entsprechender Ordnungsmaßnahmen