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Dr. Georg Graf von Arco Schulzentrum

Nauen

 

 
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Belehrungen zum Sportunterricht

  1. Verhalten auf dem Weg zur Sportstätte

 

  • selbstständig und auf schnellstem Weg (über „Nordhof“)
  • pünktliches Erscheinen
  • vor der Turnhalle warten (Außeneingang) – bei Bedarf Klingel benutzen
  • das Rauchen/ Trödeln auf dem Weg zur Turnhalle – strengstens untersagt

 

    2. Verhalten auf/ in den Sportstätten

 

  • Hallenordnung beachten
  • Betreten der Halle/ des Sportplatzes nur mit den Sportlehrkräften/ Sport unterrichtenden Lehrern
  • Benutzung von Geräten, Materialien sachgerecht und nur auf Anweisung der Lehrkräfte
  • stets auf Sicherheit achten, Beschädigungen von Anlagen, Geräten, Materialien etc. melden
  • Ordnung und Sauberkeit – auch in den Umkleideräumen

 

    3. Verhalten während des Unterrichts

 

  • Teilnahme nur in entsprechender Sportbekleidung (T- Shirts ohne übergroßen Ausschnitt; keine Tops mit Spaghettiträgern; Bekleidung mit Schlaufen, Knöpfen, offene Taschen, oder mit Aufdrucken, die die Würde, die Religionen, das Geschlecht, die Verfassung (radikale Inhalte in Wort und /oder Bildern) verletzen sind verboten
  • Wechselturnschuhe (Turnhalle - mit abriebfester Sohle/ Sportplatz)
  • bei wechselnden Witterungsverhältnissen – an Wechselschuhe denken
  • kühle Temperaturen erfordern sportgerechte Oberbekleidung (Trainingsanzug oder Sportsweatshirts)
  • vergessene Sportbekleidung (auch: unvollständige) – 1x toleriert : ohne Auswirkung; jedes weitere „Vergessen“ der Sportbekleidung wird als Leistungsverweigerung betrachtet; ebenso unentschuldigte Fehlzeiten und/ oder Nichtteilnahme ohne schriftlichen Entschuldigungs-antrag der Sorgeberechtigten bzw. ärztliches Attest, d.h.: Note 6 bei Leistungstests oder bei Bewertungen von sozialen Kompetenzen ; vergessene Atteste oder Elternanträge sind spätestens in der folgenden Sportstunde nachzureichen
  • Schüler mit schriftlichen Befreiungen vom Sportunterricht sind zur Anwesenheit im Sportunterricht mit Turnschuhen verpflichtet und unterstützen bei Bedarf und nach Möglichkeit mit einfachen Aufgaben den Sportunterricht
  • das Betreten der Sporthalle ist nur mit Hallenschuhen gestattet
  • Schüler ohne Sportbekleidung erledigen schriftliche Arbeitsaufgaben im Schülerklub und rechnen diese nach dem Sportunterricht bei der Sport unterrichtenden Lehrkraft ab
  • das Tragen von sportbehindernden Gegenständen ist ohne Ausnahme untersagt (insbesondere: Uhren, Ketten, Armbänder, Ohrringe/ Stecker/ Tunnel, Piercings jeglicher Art)
  • das Abkleben/ Abdecken der o.g. Gegenstände wird nicht gestattet
  • NEU : Künstliche Fingernägel, die offensichtlich über den natürlichen Nagelbereich herausragen, werden als sportbehindernd und gesundheitsgefährdend eingestuft – und damit ist eine Teilnahme am Sportunterricht nicht erlaubt. Bei Verstößen werden die SuS vom aktiven Sportunterricht ausgeschlossen – bei entsprechenden Leistungstests wird der Verstoß gegen die Sicherheitsbestimmungen als Leistungsverweigerung durch eigenes Verschulden betrachtet – die nicht erbrachte Leistung ist mit der Note „ungenügend“ zu bewerten.
  • das Tragen von sportbehindernden Gegenständen – unter der Sportbekleidung – kann zu Verletzungen führen ; darauf weisen die Sportlehrer ausdrücklich hin (dazu zählen u.a.: Armbänder, Ketten, Uhren, Bauch- und/ oder Brustpiercings)
  • Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen werden im Schadensfall dem Versicherer mitgeteilt
  • das Essen und das Trinken, das Kaugummikauen sind im Unterricht verboten ; bei Extrembelastungen entscheidet der Lehrer über mögliche Trinkpausen
  • Wertgegenstände können gesammelt im Sportlehrerzimmer abgegeben werden
  • bei nicht abgegebenen Wertsachen besteht kein Versicherungsschutz

 

    4. Verletzungen/ Sportbefreiungen

 

  • Verletzungen (auch augenscheinlich geringfügige) und Unfälle sind unmittelbar dem Sportlehrer anzuzeigen ; die Sportlehrkraft leitet alle weiteren Maßnahmen ein: Erstversorgung, bei schwerwiegenden Verletzungen Anruf des Rettungsdienstes, Information der Sorgeberechtigten – wahlweise Schulleitung, verantwortlich für die Unfallmeldung, bei leichten Verletzungen: Dokumentation im Unfallbuch
  • Sportbefreiungen vor dem Unterricht abgeben (ärztliche Atteste bekommt der leitende Sportlehrer ; dieser informiert die Wahlpflichtlehrer Sport Umfang der Sportbefreiung in der Anlage zum Sportunterricht vermerken)
  • Eltern befreien bis 1 Woche – darüber hinaus: ärztliches Attest
  • beim Hallensport erscheinen sportbefreite Schüler mit Hallenschuhen zum Unterricht
  • Regelbeschwerden sind keine Krankheit und befreien nicht grundsätzlich vom Unterricht ; in Absprache mit dem Sportlehrer werden bei Bedarf individuelle sportliche Betätigungen festgelegt ; in Ausnahmesituationen entscheidet der Sportlehrer über eine Vollbefreiung
  • d.h.: Sportbekleidung ist auch bei Regelbeschwerden stets mitzubringen

 

  • Maßnahmen bei Verstößen gegen die Sicherheit und Ordnung im Sportunterricht:
  1. Einmaliger Verstoß: Eintrag im HA- Heft
  2. 3 Verstöße: Erziehungsmaßnahme – Verwarnung
  3. weiterer Verstoß/ grober Verstoß: Erziehungsmaßnahme – Tadel
  4. weitere wiederholte oder mehrfache gröbere Verstöße à Antrag entsprechender Ordnungsmaßnahmen