Stellungnahme zum Berichtsentwurf Schulvisitation 13./14.09.2007
Visitation ist gut, notwendig und - zumindest von uns – auch gewollt. Dies steht als Grundsatz über allem. Auch wenn nachfolgend vielleicht sehr Kritisches angemerkt wird, ändert dies nichts an eben jenem Grundsatz.
Generell erscheint uns - bei allem Einsatz der Visitatoren - eine 2tägige Visitation als zeitlich zu gering, um inhaltlich tatsächlich in eine Schule eindringen zu können. Schule ist nicht auf Dokumente, Konzepte, Analysen, Auswertungen, Durchschnitte reduzierbar – Schule ist bunt, manches planbar, aber eben nicht alles. Und das ist gut so, denn die Akteure sind handelnde Menschen. Auf Grund der Kürze der Zeit muss Vieles während der Visitation in formale Strukturen gepresst, müssen Vereinfachungen vorgenommen werden, reduzieren sich Beobachtungen des Alltags auf ein Minimum. Daher sollte das Ministerium unbedingt mehr Visitationsteams zusammenstellen und damit u.a. den Besuchszeitraum bei den einzelnen Schulen verlängern. Zur Finanzierung könnte man ja vielleicht auf die eine oder andere statistische Erhebung, die Auslobung des 53. Schülerwettbewerbs oder den angeblich kostenlosen Druck von Broschüren, die Schulen nie von sich aus bestellen würden, verzichten.
Zum Entwurf des Visitationsberichtes sind Anmerkungen verschiedener Art notwendig. Zum einen einfache Korrekturen rein sachlicher Art, zum anderen eigene Deutungen und Schlussfolgerungen, aber auch ganz entschiedene Zurückweisungen. Zur besseren Übersicht stellen wir jeweils die entsprechende Seite des Berichtsentwurfes voran; dann folgt der Bezug zur jeweiligen Textstelle, daran anschließend unsere Anmerkungen.
3.4
S. 9 Im Zuge der Rekonstruktion 1995-1998 sind die damals vorhandenen Sitzecken abgeschafft worden, weil sie angeblich den Bestimmungen des Brandschutzes bzw. entsprechender GUV - Vorschriften zu wider laufen. Genau genommen dürften noch nicht einmal Papierkörbe vorhanden sein, weil Schüler das darin vorhandene Papier ohne weiteres entzünden könnten. Dieser „Schwachsinn“ wird aber leider bei der jährlichen Sicherheitsinspektion immer wiederholt.
Die Bemerkung, dass die Schule bisher das Rauchverbot nicht umsetzt, muss entschieden zurückgewiesen werden. Der angeführte „Beleg“ eines gefüllten Aschenbechers vor der Turnhalle geht insoweit ins Leere, da dieser extra von uns wegen des Vereinssportes (!) ab 17.00 Uhr in der Halle aufgestellt wurde. Leider ist es nun einmal so, dass sonst der Eingang jeden Morgen voller Kippen wäre.
Im Übrigen ist es schon interessant zu klären, was „Umsetzung“ eigentlich bedeutet und wie dies andere Schulen handhaben. Hier wäre also ein entsprechender Hinweis wesentlich hilfreicher.
PM 2
S.13 PM 2 Bildungsweg und Schulabschlüsse
Es wird angemerkt, dass Daten für das aktuelle Schuljahr nicht vorgelegen hätten.
Dies ist falsch.
Im Datenerfassungsbogen sind die Schuljahre 2004/05 bis 2006/07 erfragt worden, jedoch nicht das Schuljahr 2007/08. Selbstverständlich liegen die Daten für das aktuelle Schuljahr vor.
S.14 Es wird angeführt, dass sich „die Bildungsgangempfehlungen in den letzten 3 Jahren hauptsächlich in den Anteilen für EBR und AHR verändert“ hätten.
Und was sagt das? Was kann man - können wir- mit so einer Aussage anfangen?
PM 3
S.15 Als Beispiel für Mängel im Informationsfluss wird die Neubildung des Jahrgangs 9 angeführt, der nicht mit den Eltern und den Schülern abgesprochen gewesen wäre.
Zum einen ist das Problem damals in der Schulkonferenz sehr wohl besprochen worden – wenn Beschlüsse der Schulkonferenz von Eltern nicht zur Kenntnis genommen werden, ist dies nicht der Schule anzulasten. Zum anderen sollte dem Visitationsteam klar sein, dass Klassenbildungen ausschließlich Aufgaben der Schulleitung und keineswegs breit und dann ja mit allen (!) Beteiligten zu diskutieren sind. Der Wunsch dabei mitzureden mag ja bei Schülern nachvollziehbar sein, aber dann kämen wohl mehr als die zugelassenen 4 Klassen heraus.
PM 4
S.16 Das Visitationsteam bezweifelt, dass „Verabredungen“ anstelle eines Medienkonzeptes ein einheitliches Handeln bei allen Lehrkräften garantieren würde.
Wir bezweifeln das Gleiche bei einem vorhandenen Konzept – eine Garantie kann es u.E. nicht geben.
S.17 Die Bemerkung „Nach Datenlage finden die Fachkonferenzen nicht regelmäßig statt…“ ist sachlich völlig falsch.
Eine Regelmäßigkeit im Sinne von monatlich oder vierteljährlich gibt es nicht. Gemäß § 87, Abs. 2 des brandenburgischen Schulgesetzes tagen die Fachkonferenzen mindestens zweimal im Schuljahr. Dies ist an der Schule mehr als gegeben, wie aus dem Schuljahresarbeitsplan und den Monatsplänen ersichtlich ist.
S.17 Die Eltern werden nicht in die Planung der Unterrichtsarbeit einbezogen.
Dies ist nach unserer Auffassung auch völlig richtig so, denn Unterricht ist nun einmal originäre Aufgabe der Schule – dazu ist sie da!
S.18 oben wird hingewiesen auf „(vgl.76.1)“ – was ist das ?
PM 7
S.19u In 64 % der beobachteten Unterrichtssequenzen sei „die Gliederung der Stunde stimmig“ gewesen.
Von „Stunden“ als unterrichtlicher Größe kann nicht gesprochen werden, da ausdrücklich nur jeweils Sequenzen beobachtet wurden, um Tendenzen feststellen zu können. Was nicht als Ganzes gesehen wurde, kann auch nicht als Ganzes beurteilt werden!
PM 8
S.20 Die Schule wird bei diesem PM mit 2 „eher schwach als stark“ bewertet; im Text selbst ist aber an keiner Stelle auch nur die Andeutung von Kritikwürdigem feststellbar.
Wo liegen also die Fehler? Was reicht noch nicht aus?
PM 9
S.21 Im Zusammenhang mit der VV Leistungsbewertung, die auf der Lehrkräftekonferenz am 14.09.2006 vorgestellt wurde, konnte das Visitationsteam einen „Beschluss zu getroffenen Verabredungen“ nicht erkennen.
Dies liegt in der Natur von Verwaltungsvorschriften; eben sie sollen ja das Verwaltungshandeln regeln. Es wäre höchst fragwürdig, wenn dazu noch Verabredungen nötig sein sollten.
Im Übrigen ist das, was Sache der Fachkonferenzen ist, im vorliegenden Protokoll der Lehrkräftekonferenz ersichtlich.
S.22 Ein „Hausaufgabenersatzkonzept“ konnte nicht eingesehen werden.
Die Schule hat großes Interesse daran, zunächst den Begriff geklärt zu wissen und darüber hinaus wäre ein Hinweis auf Schulen, die so etwas tatsächlich anwenden, wünschenswert.
PM 10
S.23 Im Bericht heißt es, dass dem Visitationsteam „Dokumente zur systematischen (!) Analyse der Lernentwicklung, Aufzeichnungen zur Leistungsentwicklung in Schwerpunktfächern für Versetzungsgefährdete bzw. Leistungsschwache oder Leistungsstarke“ nicht vorlagen.
Die Schule erlaubt sich den Hinweis darauf, dass das Ministerium z.B. der Meinung ist, dass eine halbe Wochenstunde Klassenleitertätigkeit ausreichend wäre, jedoch auch nur in den Klassenstufen 7 und 10.
PM 12
S.27 Der Bericht wirft die Frage auf, warum es keine engeren Kontakte zur im Hause befindlichen GOST des OSZ gibt.
Dies hängt mit der beim Einzug des OSZ 2003 deutlich gewordenen „Besatzermentalität“ der Kollegen des OSZ zusammen. Es gibt neben arrogantem Dünkel ganz einfach eine deutliche Abgrenzung zur Oberschule, obwohl wir schließlich „Zulieferer“ für das OSZ waren und noch immer sind.
Wir gehen davon aus, dass es spätestens mit dem Rückgang der Schülerzahl auch in der Sekundarstufe II bzw. im nunmehrigen Beruflichen Gymnasium zu einem Umdenken kommt.
PM 13
S.28 Im Bericht wird festgestellt, dass in den Interviewaussagen zum Ausdruck kam, Termine von Gremiensitzungen würden - sogar „häufig“ - so gelegt, dass Berufstätige oder die Schüler diese nicht besuchen können.
Diese böswillige Unterstellung grenzt an gezielter Diffamierung und übler Nachrede.
Die Schule weist dies ganz entschieden zurück und fordert eine eindeutige Formulierung im Bericht, dass, wenn so etwas tatsächlich geäußert worden sein sollte, es eine absolute Einzelmeinung (mit welchem Motiv auch immer) ist.
Im Bericht wird formuliert, dass Eltern und Schüler in den Interviews erklärt hätten, dass sie zum Schulleiter „wenig aussagen“ könnten, da dieser „bei schulischen Veranstaltungen nicht immer präsent sei“.
Dazu stelle ich als Person fest:
Bis auf den Zeitraum von 2 Krankschreibungen war ich während meines ganzen bisherigen Berufslebens bei allen anderen schulischen und außerschulischen Veranstaltungen stets präsent. Es ist nicht nachvollziehbar, wie eine solch unglaubliche Darstellung zu stande kommt. Ich weise dies entschieden als üble Nachrede und böswillige Unterstellung zurück!
PM 14
S.30 Im Rahmen der Schulvisitation konnte angeblich „keine übersichtliche Dokumentation der Unterlagen, die über Qualität von Schule und Unterricht Auskunft geben, wahrgenommen werden. Die vorgelegten Dokumente ließen keine Systematik erkennen,…“
Die Schule betrachtet diese Einschätzung bestenfalls als nachlässige, nicht ernst zunehmende Äußerung. Sollte es jedoch tatsächlich so gemeint sein, ist dies als völlig unzutreffende und diffamierende Einschätzung zurückzuweisen! Die Dokumente wurden sehr wohl in übersichtlicher Form – entweder in Ordnern bzw. Heftern oder auf CD, jeweils geordnet nach den verschiedenen Themenfeldern - übergeben.
Und welche Systematik wäre denn erwünscht?
PM 15
S.31 Die Eltern hätten im Interview angegeben, dass sie sich nicht ausreichend in die Unterrichtsorganisation einbezogen fühlen und als Beispiel angaben, dass es in einem Schuljahr acht neue Stundenpläne gegeben hätte und dass in der Schulkonferenz über die Unterrichtsorganisation informiert, aber nicht diskutiert würde.
Hier tritt ein generelles Problem des Berichtes offen zu Tage.
Wenn Einschätzungen und Wertungen ohne Sachkenntnis und Kompetenz wie diese unkommentiert übernommen werden, entsteht der Eindruck, dass dies so zutreffen würde.
Hier muss im Bericht deutlicher abgegrenzt, was Tendenz oder was erheblich abweichende Einzelmeinung ist; unkommentiert darf es jedoch nicht bleiben!
PM 16
S.32 Es wird festgestellt, dass die Fachkonferenzen gezielt einzelne Kollegen zu Fortbildungsveranstaltungen „schicken“, so dass „ansatzweise eine Abstimmung der besonderen Felder der individuellen Fortbildung in Bezug auf die Erfordernisse der
Dr. Georg Graf von Arco- Oberschule stattfindet.“
Es ist nicht nachvollziehbar, wieso dies nur mit „ansatzweise“ eingestuft wird.
PM 17
S.34 Es wird festgestellt, dass sich die Inhalte des Schulprogramms „in Ansätzen an den für Brandenburg gültigen Vorgaben“ orientieren.
Hierzu stellen wir fest: § 7, Abs. 1 und 2 des brandenburgischen Schulgesetzes regelt - übrigens unter der Überschrift „Selbstständigkeit der Schulen“ - eindeutig die Zuständigkeiten für ein Schulprogramm. Wenn irgendwer glaubt, dazu Vorgaben erarbeiten zu müssen, so mag das interessant sein, irgendeine Relevanz hat es dadurch aber nicht. Insoweit sollten sich das Ministerium und seine nachgeordneten Einrichtungen an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Außerdem können wir mit dem Satz „Die Ausgestaltung der Schwerpunktbildung im Rahmen der Stundentafel und abweichender Organisationsformen entspricht nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten der Schule“ so inhaltlich nichts anfangen.
Zu 6.
6.2
- Die Dr. Georg Graf von Arco –Oberschule Nauen hat einen Schulleiter.
- Eine besondere Stärke der Schule wird u.a. gesehen in „der Stärkung der Professionalität der Lehrkräfte“.
Heißt das, wir müssen die Professionalität noch stärken? Dann wäre dies ja keine Stärke der Schule!
In den Qualitätsbereichen 1, 3. Zufriedenheit (S.40), 2, 5. zweckmäßige Unterrichtsorganisation (S.42), 5, 16. Professionalität (S.53) und 6, 18. Maßnahmen Qualitätsverbesserung (S.55) ist jeweils nur ein Indikator mit „o“, sonst stets mit „ +“ bewertet und doch nur Urteil 3.
Die Forderung von mindestens 85 % aller Indikatoren bei „+“ ist hinfällig, da z.B. 5 von 6 Indikatoren 83 % sind. Rein rechnerisch kann man also nie mindestens 85 % erreichen, demnach wäre es ehrlicher gleich 100 % zu fordern, dann kann aber Urteil 4 nicht „überwiegend“ stark bedeuten.
Offenkundige Widersprüche
Qualitätsbereich 2, Punkt 6 Lehrer unterstützen im Unterricht einen aktiven Lernprozess der Schüler (S. 43)
3 von 4 Indikatoren mit „o“ bewertet - also geringer Beitrag
aber :
7.2. Auswertung Unterrichtsbeobachtung (S.56)
Punkt 6.1. Anregung zu aktiver Teilnahme mit 83 % - also weit über Norm!
Hier ergibt sich für uns ein großer Widerspruch.
Qualitätsbereich 2, Punkt 8 pädagogisches Verhalten (S. 45)
Indikator 8.5 realistische Ansprüche an Einsatz und Leistung der Schüler wird mit „o“ ( geringer Beitrag) bewertet.
Diese Einschätzung ziehen wir stark in Zweifel, denn dies würde sonst bedeuten, wir hätten überwiegend unrealistische Ansprüche an unsere Schülerinnen und Schüler. Es wäre allerdings auch zu klären, was unter „realistisch“ zu verstehen ist und woran man dies festmacht.
Qualitätsbereich 6, Punkt 17. Schulprogramm (S.54)
Der Indikator 17.3 (Schulprogramm wurde in Abstimmung mit den Gremien und Kooperationspartnern entwickelt) wird mit „o“ (geringer Beitrag) bewertet.
Dies ist sachlich rundweg falsch. Das Schulprogramm wurde von einer eigens eingesetzten Arbeitsgruppe in Abstimmung mit Schulkonferenz, Lehrkräftekonferenz, Schülerkonferenz und dem Träger der Schulsozialarbeit erarbeitet, vorgelegt, diskutiert und beschlossen. Ebenso verhielt es sich mit den Fortschreibungen, zuletzt initiiert durch den SEIS- Bericht. Nachzulesen im Schulprogramm in der Fassung vom 10.05.2007.
Insoweit ist die vorgenommene Wertung absolut falsch.
PM 16 „Schule stärkt die Professionalität“ und PM 18 „Lehrkräfte, zuständige Gremien und Schulleitung ergreifen Maßnahmen, um die Qualität des Unterrichts zu sichern“ werden mit 3 „eher stark als schwach“ bewertet. PM 14 „Die Schulleitung unterstützt und sichert den Aufbau eines funktionsfähigen Qualitätsmanagement“ jedoch nur mit 2 „eher schwach als stark“. Abgesehen davon, dass es hier auch bei den Indikatoren inhaltliche Überschneidungen gibt, ist die unterschiedliche Wertung widersprüchlich und nicht nachvollziehbar.
Unter 7.2 gibt es für 7.6 zwar einen Zahlenwert (74 %), aber bei der Legende keine Erklärung, worum es dabei geht.
Wir gehen davon aus, dass unsere sachlichen Klarstellungen berücksichtigt, unsere Fragen beantwortet werden, hoffen natürlich aber, dass eventuell auch unsere anderen Sichtweisen Eingang in den Bericht finden werden.
Auch wenn Kritisches zu diesem Bericht angemerkt werden musste, er Richtigstellungen aus unserer Sicht bedurfte, ändert dies nichts an unserer oben beschriebenen grundsätzlich positiven Einstellung gegenüber der Visitation. Diese ist einfach notwendig, um eine unverstellte Sicht auf Schule zu erhalten.
Es ist wünschenswert, wenn Visitation ausgebaut werden könnte, und zwar zeitlich wie auch vor allem inhaltlich, damit z.B. einzelne Merkmale bzw. Indikatoren noch genauer auf Schule bezogen werden können und es auch nicht zu Überschneidungen kommt. Es kommt darauf an, dass nachvollziehbarer wird, was mit bestimmten Indikatoren gemeint ist und woran man sie misst.
Außerdem wären Hinweise in den Berichten auf Schulen, die das jeweils gerade angesprochene Profilmerkmal als besondere Stärke haben, sehr hilfreich.
Abschließend möchten wir uns beim Visitationsteam für den verständnisvollen und respektvollen Umgang bedanken.
Für das Kollegium der Dr. Georg Graf von Arco – Oberschule Nauen
Nauen, 16.11.2007 Dr. Beyer
Rektor